Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Gemeinschaftspraxis Dr. med. U. Steinbach und Dr. med A. Kirchertz
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen gerne unser Team vorstellen und einen Überblick über unser Leistungsangebot und unsere Praxisstruktur geben.
Nutzen Sie auf den Seiten "Service" und "Kontakt" die Kommunikation mit unserer Praxis online!
Infektionssprechstunde:
Wenn Sie Fieber, Husten und/oder Schnupfen haben, kommen Sie nicht ohne telefonische Anmeldung in die Praxis!
Für Patienten mit Atemwegsinfekt haben wir besondere Sprechzeiten eingerichtet. Diese sind täglich von 11:00 bis 12:00. In dieser Zeit vereinbaren wir Termine um Wartezeiten kurz zu halten.
Wir suchen AZUBIS ab Sommer 2026!
STARTE DEINE KARRIERE ALS MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
Wir bieten Dir:
-praxisnahe Ausbildung
-freundliches Team
-vielfältige Lerninhalte und Entwicklungsmöglichkeiten
Deine wichtigsten Aufgaben:
- Patientenbetreuung und Terminorganisation
- Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen
- Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben
Grippeschutzimpfung für die Saison 2026/2027:
Wir starten mit der Impfung am 1.10.2026.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Impfung gegen Grippe für alle, die ein erhöhtes Risiko haben, besonders schwer zu erkranken. Hierzu gehören Menschen ab 60 Jahre, chronisch Kranke jeden Alters, Schwangere sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Auch Angehörigen oder Pflegenden von Risikopersonen wird die Grippeimpfung empfohlen.
Die Grippeimpfung schützt auch Personen, die ein erhöhtes Risiko haben sich anzustecken, weil sie mit vielen Menschen Kontakt haben (z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr)
Covid-19-Auffrischimpfung :
Bisher sah die Richtlinie eine jährliche Auffrischimpfung für gesunde Erwachsene ab 60 Jahren vor. Diese Altersgrenze wird auf 75 Jahre angehoben. Hintergrund sind deutlich gesunkene Hospitalisierungs- und Sterberaten sowie das insgesamt geringe Risiko schwerer Verläufe in der Altersgruppe der 60- bis 74-Jährigen.
Die jährliche Auffrischimpfung soll möglichst zu Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Zwischen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion oder der letzten COVID-19-Impfung und einer erneuten Impfung soll möglichst ein Mindestabstand von sechs Monaten eingehalten werden.
Wer weiterhin Anspruch auf die COVID-19-Impfung hat
Für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe sowie für Beschäftigte mit erhöhtem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko gilt die Impfempfehlung unverändert. Anspruch auf eine jährliche Auffrischimpfung haben:
- alle Personen ab 75 Jahren
- Personen ab einem Alter von sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch eine Grunderkrankung
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
- Schwangere mit erhöhter Gefährdung durch schwangerschaftsassoziierte Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) ab dem 2. Trimenon
- Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnern
- Medizinisches Personal mit erhöhtem tätigkeitsbezogenem Infektionsrisiko (z. B. Notaufnahme, Intensivstation)
- Medizinisches Personal, das Risikopatientinnen und -patienten betreut
RSV:
Erwachsenen über 75 Jahre empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Außerdem sollen sich 60- bis 74-Jährige mit Risikofaktoren impfen lassen. Die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist entschieden. Die RSV-Impfung ist jetzt eine Kassenleistung.
Zu den Grunderkrankungen gehören laut STIKO unter anderem schwere Formen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz. Sie seien mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung assoziiert.
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gingen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher, betont die STIKO. Über den folgenden Link finden Sie weitere Informationen.
https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/rsv/
Informationen zum e-Rezept:
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei uns ein e-Rezept anfordern bzw. in der Apotheke einlösen. Die Ausgabe erfolgt nach dem erstmaligen Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in unserer Praxis pro Quartal neu. Bitte bestellen Sie Ihre Rezepte spätestens einen Tag im Voraus. Kalkulieren Sie bitte Wartezeiten ein, wenn Sie in besonderen Fällen das Rezept noch am Bestelltag wünschen.
Info zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für ärztliche und psychotherapeutische Praxen verpflichtend. Für etwa 70 Millionen Versicherte haben die gesetzlichen Krankenkassen eine ePA angelegt. Die wichtigsten Informationen und Unterstützungsangebote im Überblick:
https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/patienteninfo/epa-patienteninfo.pdf
Eine Übersicht über Informationen der Krankenversicherungen finden Sie hier:
https://www.gematik.de/versicherte/epa-app